Stiftungszweck
A. Zwecke der Stiftung sind
die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Ausbildung und Erziehung im Bereich der Warenlehre, unter besonderer Berücksichtigung der Lebensmittelwarenkunde und des Qualitätsaspektes.
B. Gemeinnützigkeit
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.