Deutsche Stiftung für Warenlehre
Wir stiften Warenwissen



Stiftungs­­zweck




A. Zwecke der Stiftung sind

die Förderung von Wissen­schaft und For­schung, Bi­ldung, Aus­bildung und Er­zie­hung im Be­reich der Waren­lehre, unter be­son­derer Be­rück­sich­tigung der Lebens­mittel­waren­kunde und des Qua­li­täts­as­pektes.

Wir fördern die Ausbildung und Erziehung in der Warenlehre - DSW Deutsche Stiftung für Warenlehre


B. Gemein­nützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt aus­schließ­lich und un­mittel­bar gemein­nützige Zwecke im Sinne des Ab­schnitts „Steuer­be­güns­tigte Zwecke"  der Ab­gaben­ordnung.
  2. Die Stiftung ist selbst­los tätig; sie ver­folgt nicht in erster Linie eigen­wirt­schaft­liche Zwecke.
  3. Mittel der Stiftung dürfen nur für die sat­zungs­ge­mäßen Zwecke ver­wendet werden.
  4. Es darf niemand durch Aus­gaben, die dem Zweck der Stif­tung fremd sind, oder durch un­ver­hält­nis­mäßig hohe Ver­gütun­gen be­güns­tigt werden.
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