die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Ausbildung und Erziehung im Bereich der Warenlehre, unter besonderer Berücksichtigung der Lebensmittelwarenkunde und des Qualitätsaspektes.
B. Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Deutsche Stiftung für Warenlehre förderte das Projekt der Universitäten Duisburg-Essen und Siegen: „Warentestdigital – Interaktive Warenkundliche Bildung mit Digitalen Medien"